
Die Individualbeschwerde wurde erstmals völkerrechtlich verbindend verankert. Foto: Kindernothilfe/Schübelin
Die Generalversammlung der UNO hat am 19. Dezember 2011 ein wichtiges Zeichen zum Schutz von Kindern gesetzt und ein Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Damit sind auch rechtliche Schritte gegen Staaten möglich, die schwere Verletzungen der Kinderrechte im eigenen Land vernachlässigen.
Auch ein Individualbeschwerdeverfahren, das die Kindernothilfe seit Jahren gefordert hat, ist damit erstmals in einem völkerrechtlich verbindlichen Abkommen verankert. „Als nächster Schritt ist eine rasche Ratifizierung des UN-Beschlusses durch möglichst viele Staaten notwendig. Auch die österreichische Bundesregierung kann jetzt zeigen, dass sie es mit den Kinderrechten wirklich ernst meint" sagt Luzia Wibiral, Geschäftsführerin der Kindernothilfe Österreich. „Bei schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten steht künftig ein weltweit einheitliches Rechtsmittel zur Verfügung, um für Kinder einen besseren staatlichen Schutz vor Gewalt und Ausbeutung gewährleisten."
Um offizielle Stellen und die österreichische Öffentlichkeit für die Dringlichkeit dieses Anliegens stärker zu sensibilisieren, hat die Kindernothilfe Österreich für 18. und 19. Jänner 2012 Kinderrechtsexperten aus Honduras eingeladen. Der Kindernothilfe Projektpartner Casa Alianza hat sich um die Aufklärung von Morden an Straßenkindern und die rechtliche Verfolgung der Täter verdient gemacht. In dem mittelamerikanischen Land gibt es dramatisch hohe Zahlen an durch Gewaltverbrechen getöteten Kindern und Jugendlichen. Durch das jetzt beschlossene Individualbeschwerdeverfahren können in Zukunft beim Kinderschutz säumige Regierungen, wie jene in Honduras, stärker in die Pflicht genommen werden.
Rückfragen:
Gottfried Mernyi
Kindernothilfe Österreich - Kommunikation
T: 01/513 93 30-20 DW
M: 0650/408 80 73