Kindernothilfe Österreich Kindernothilfe Österreich Kindernothilfe Österreich

Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an die Kindernothilfe

Spenden an die Kindernothilfe Österreich sind ab 2009 von der Steuer absetzbar

Folder \Foto: Kindernothilfe/Großmann Im März dieses Jahres hat der Österreichische Nationalrat die Rahmenbedingungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für gemeinnützige Organisationen beschlossen. Seit 24. Juni 2009 ist durch einen Bescheid des Finanzamts 1/23 bestätigt, dass Spenden an die Kindernothilfe Österreich rückwirkend ab 1. Jänner 2009 von der Steuer abgesetzt werden können.

Und so funktioniert die Spendenabsetzbarkeit für die Jahre 2009 und 2010:

  1. Sie unterstützen die Arbeit der Kindernothilfe Österreich durch eine Patenschaft, regelmäßige Spenden für Kinder in Not oder durch eine Einzelspende.
  2. Bis jeweils März des Folgejahres erhalten Sie von uns eine Information über die Summe Ihrer Spenden des vorangegangenen Jahres, die Sie als Sonderausgabe (bei Unternehmen Betriebsausgabe) im Zuge des Steuerausgleiches bei Ihrem Finanzamt geltend machen können.
  3. Wichtig: Die Spenden können nur von der Person beim Finanzamt geltend gemacht werden, von deren Konto die Spenden überwiesen bzw. abgebucht wurden. Heben Sie daher auf jeden Fall auch Ihre Zahlungsbelege (oder Kontoauszüge) aus den Jahren 2009 und 2010 jeweils 7 Jahre lang auf, da diese auf Verlangen des Finanzamtes als Nachweis erbracht werden müssen.
  4. Anonyme Spenden sind steuerlich nicht absetzbar. Füllen Sie daher bei Überweisungen immer Ihren Namen und Ihre Adresse gut lesbar aus.
  5. Sie können Ihre gesamten Jahresspenden bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte beim Steuerausgleich als Sonderausgaben geltend machen.
  6. Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie einen Teil der im vergangenen Jahr bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50% der Spendensumme) von Ihrem Wohnsitzfinanzamt refundiert.

Derzeit ist für Spenden ab 2011 vorgesehen, dass für die steuerliche Berücksichtigung von Privatspenden grundsätzlich die Sozialversicherungsnummer mitzuteilen ist. Wir werden Sie daher rechtzeitig um Bekanntgabe Ihrer Sozialversicherungsnummer ersuchen. Kindernothilfe Österreich wird ab Anfang 2012 eine entsprechende Liste an das Finanzamt übermitteln.

Den aktuellen Gesetzestext und Details finden Sie unter http://bmf.gv.at
Die Reg.-Nr. der Kindernothilfe Österreich lautet SO 1354. Diese Nummer ist Suchbegriff in der Liste der begünstigten Spendenempfänger auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

Links:
Einige Rechenbeispiele
Auch Sachleistungen (z.B. Gratisschaltungen etc.) sind steuerlich absetzbar.  

 

Online spenden Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Spendensiegel DZI Spendensiegel

top
Copyright © 2010 Kindernothilfe Österreich - Alle Rechte vorbehalten.