Wieviel bekommt man vom Finanzamt zurück?

Wie viel bekommt man vom Finanzamt zurück?

Wir zeigen Ihnen auf dieser Seite einige Rechenbeispiele und wie Sie mit wenig finanziellem Mehraufwand Ihre Hilfe für Kinder in Not deutlich verstärken können.

Jahres-Bruttoeinkommen Rückerstattung
Die Berechnung erfolgt für Angestellte, Arbeiter, Pensionisten und Unternehmer über das Jahres-Bruttoeinkommen. Sie können Ihre Jahresspenden bis zu einer Höhe von 10% Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens beim Steuerausgleich als Sonderabgabe geltend machen. Das Jahres-Bruttoeinkommen errechnet sich z. B. bei Angestellten üblicherweise anhand der in einem Kalenderjahr erhaltenen Monats-Bruttogehälter, d. h. Monats-Bruttogehalt x 14 = Jahres-Bruttoeinkommen.

Jahresbruttoeinkommen 11.001 bis 25.000 Euro

Rückerstattung: 36,5%

Jahresbruttoeinkommen 25.001 bis 60.000 Euro

Rückerstattung: 43,2%

Jahresbruttoeinkommen über 60.000 Euro

Rückerstattung: 50%


Beispiele für die Berechnungen (Richtwerte ohne Gewähr):

Jahresbruttoeinkommen bis € 11.000,-

Einkünfte steuerfrei.

 

Jahresbruttoeinkommen von € 15.000 und
Jahresspendensumme von € 372,- (z.B. Patenschaftsbeitrag)

Rückerstattung
36,5%

bzw.
ca. € 135,78

Jahresbruttoeinkommen von € 32.000 und
Jahresspendensumme von € 372,- (z.B. Patenschaftsbeitrag) 

Rückerstattung
43,2%

bzw.
ca. € 160,70

Jahresbruttoeinkommen von € 65.000 und
Jahresspendensumme von € 372,- (z.B. Patenschaftsbeitrag) 

Rückerstattung
50 %

bzw.
ca. € 186,00


Möchten Sie Ihre Hilfe verstärken?

Beispiel:
Ihr Jahresbrutto-Einkommen beträgt € 32.000. Demnach können Sie für Ihre Patenschaftsspende von € 372 rund € 161 vom Finanzamt zurück erhalten. Wenn Sie im aktuellen Kalenderjahr eine zweite Patenschaft übernehmen und dadurch € 744,- spenden, können Sie beim Steuerausgleich im Folgejahr ca. € 321 zurück bekommen. Der refundierte Betrag entspricht bis auf ca. € 51,- dem jährlichen Patenschaftsbeitrag von € 372,-!

Alle Ergebnisse sind ein Näherungswert ohne Gewähr und dienen lediglich der Orientierung. Die tatsächliche Berechnung Ihrer Steuer erfolgt durch das Finanzamt und hängt von Ihrer privaten Steuersituation ab.

Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!
 

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Den aktuellen Gesetzestext und Details finden Sie unter http://bmf.gv.at/ Die Reg.-Nr. der Kindernothilfe Österreich lautet SO 1354. Diese Nummer ist Suchbegriff in der dortigen Liste der begünstigten Spendenempfänger.



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