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Kinderrechte

Kinderrechte sind Menschenrechte

Kinder haben Rechte – weltweit. Festgeschrieben sind sie im Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Die Kindernothilfe Österreich fordert ein wirksames Instrument, um diese UN-Kinderrechtskonvention durchzusetzen: ein Individualbeschwerderecht.

Kinder haben Rechte. Foto: Ralf Krämer Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der UN verabschiedet (Download). Am 04.09.1990 trat sie in Kraft. Das von 193 Staaten ratifizierte Menschenrechtsabkommen enthält 54 Artikel. In einzelnen Teilen wurde die Kinderrechtskonvention ergänzt und verbessert, vor allem beim Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten. Über 100 Staaten haben dieses Zusatzprotokoll bis jetzt ratifiziert.

Wer kontrolliert die Staaten bei der Umsetzung der Konvention?
In der Regel berichten die Staaten alle fünf Jahre über die Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention in ihrem Land. Die Berichte, die an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes gehen, geben selten ein objektives Bild der Kinderrechtssituation ab. Der UN-Ausschuss verfasst danach die so genannten Concluding Observations: Empfehlungen an die Staaten, um die die Situation von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern. NGO’s können eigene Berichte vorlegen.

Die Kindernothilfe Österreich fordert ein Beschwerderecht für Kinder
Die Kindernothilfe fordert ein wirksameres Instrument, um die UN-Kinderrechtskonvention durchzusetzen: ein Individualbeschwerderecht. Hintergründe und Argumente hat die Kindernothilfe in der Publikation "Kinder so stark wie Staaten"  zusammengestellt.

Wichtige Forderungen der Kindernothilfe Österreich zu Kinderrechten


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