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Die Kindernothilfe Österreich ist seit Juli 2003 berechtigt, das Österreichische Spendengütesiegel zu führen. Damit wird von offizieller Seite der sorgsame Umgang mit Spendengeldern bestätigt.
Mehr erfahrenSpenden an die Kindernothilfe Österreich sind ab 1. Jänner 2009 von der Steuer absetzbar. Unter der Reg.-Nr. SO 1354 findet sich die Kindernothilfe Österreich in der Liste der begünstigten Spendenempfänger auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen – www.bmf.gv.at.
Bereits ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 11.001 Euro können Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen. Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie bis zu 50 Prozent der Spendensumme von Ihrem Wohnsitzfinanzamt refundiert.
Die Kindernothilfe Österreich verschickt jährlich im neuen Jahr die Spendenbestätigungen für das abgelaufene Kalenderjahr als Service für ihre Spender – die Einzelbelege sind als Nachweis für das Finanzamt sieben Jahre lang aufzubewahren.
Bewahren Sie die Einzahlungsbelege/Kontoauszüge gut auf - das Finanzamt kann bis zu sieben Jahre im Nachhinein Ihre Unterlagen zum Nachweis Ihrer Spenden verlangen.
Für die steuerliche Absetzbarkeit ab 1.1.2017 ist es wichtig, dass Sie uns Ihren Namen wie auf der Meldebestätigung und Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Wir melden Ihre Spende dann automatisch für Sie beim Finanzamt ein.
Nur jene Person, die auf dem Einzahlungsbeleg steht, kann die Spenden von der Steuer absetzen. Anonyme Spenden sind steuerlich nicht absetzbar. Füllen Sie daher bei Überweisungen immer Ihren Namen und Ihre Adresse gut lesbar aus.
Damit Sie Ihre Spenden auch steuerlich absetzen können, ist es bei Ehepartnern wichtig, dass jene Person, die die Spende leistet, auch einkommenssteuerpflichtig ist, da sonst eine Absetzbarkeit nicht gegeben ist.