Guatemala: Hoffnung schenken
Ein Radioprogramm von und für Kinder, Elternschulen zur friedlichen Konfliktlösung und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrer im Hochland von Guatemala.
Mehr erfahrenKinder haben ganz besondere Rechte. Etwa das Recht auf Bildung, auf gewaltfreie Erziehung, auf sofortige Hilfe in Katastrophenfällen – und auf Freizeit und Erholung. 1989 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet – und damit völkerrechtlich festgelegt: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern Menschen, die besonderen Schutz, besondere Förderung und besondere Beteiligung brauchen.
Alle Staaten der Welt außer den USA, Somalia und dem Süd-Sudan haben das Dokument ratifiziert. Damit haben sie sich verpflichtet, es in ihrem Land umzusetzen, um Mädchen und Buben ein kindgerechtes Leben zu ermöglichen. Genau diese Umsetzung ist aber noch eine riesige Aufgabe. Denn weiterhin leben eine Milliarde Mädchen und Jungen in Armut, sind rund 115 Millionen unter gefährlichen Bedingungen als Kinderarbeiter beschäftigt. Mehr als 171 Millionen werden ausgebeutet, über 200.000 in Kriegen und Konflikten als Kindersoldaten eingesetzt. Berichte über Kinderrechtsverletzungen sind an der Tagesordnung, überall auf der Welt.
Die Kindernothilfe Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen – über die Projektarbeit mit lokalen Partnern und die Bildungs-, Kampagnen- und Lobbyarbeit in Österreich.
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der Generalversammlung der UN verabschiedet. Am 4.9.1990 trat sie in Kraft. Das von 193 Staaten ratifizierte Menschenrechtsabkommen enthält 54 Artikel.
In der Vergangenheit wurden immer wieder Lücken der Kinderrechtskonvention offenbar, die eine Ergänzung und Verbesserung durch Zusatzprotokolle notwendig machten. So beim Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten und mit dem Verbot von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie. Über 100 Staaten haben diese Zusatzprotokolle bis jetzt ratifiziert. Zuletzt wurde im November 2011 das dritte Zusatzprotokoll von der UN Generalversammlung verabschiedet, das ein Individualbeschwerdeverfahren für Kinder vorsieht. Die Kindernothilfe hat sich mit intensiver Lobbyarbeit bereits seit 1999 für die Schaffung eines solchen Verfahrens eingesetzt und ist weiterhin aktives Mitglied einer internationalen Koalition zum Individualbeschwerdeverfahren.
Übereinkommen über die Rechte des KindesFakultativprotokoll zum
Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren (Individualbeschwerdeverfahren)
Am 14. April 2014 trat das 3. Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Kinder dürfen sich nun beim UN-Ausschuss beschweren, wenn ihre Rechte verletzt werden. Österreich hat das Zusatzprotokoll noch immer nicht ratifiziert.
Ein großer Erfolg für die Rechte der Kinder: 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention trat das 3. Zusatzprotokoll in Kraft. Das Individual-beschwerdeverfahren gibt Mädchen und Buben weltweit die Möglichkeit, sich im Fall von Rechtsverletzungen beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu beschweren. Jahrelang hatte die Kindernothilfe sich für die Schaffung dieser Option eingesetzt.
14 Staaten (Stand 15. Oktober 2014) haben das Zusatzprotokoll ratifiziert, dazu gehören politische Schwergewichte in Europa wie Deutschland, Spanien und Portugal. Österreich hat das Zusatzprotokoll am 28. Februar 2012 zwar als einer der ersten 20 Staaten weltweit unterschrieben, aber bis dato nicht ratifiziert.
Kinder und Jugendliche, die sich in Österreich aufhalten, können sich deshalb nicht direkt an den Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen wenden, wenn ihre Rechte verletzt werden. Die 41 Mitgliedsorganisationen des Netzwerks Kinderrechte Österreich (www.kinderhabenrechte.at), darunter auch die Kindernothilfe Österreich, fordern die österreichische Bundesregierung und das Parlament dringend auf, das Ratifizierungsverfahren einzuleiten.
Das neue Verfahren sieht vor einerseits vor, dass Kinder im Fall einer Rechtsverletzung beim UNO-Kinderrechtsausschuss eine Beschwerde einlegen können. Der Weg für die Beschwerde in Genf ist jeweils frei, sobald die nationalen Rechtsinstanzen durchlaufen sind.
Zum anderen wird dem Ausschuss auch das Recht eingeräumt, selbstständig ein Untersuchungsverfahren gegen Staaten einzuleiten, wenn Informationen vorliegen, dass ein Staat in schwerwiegender und systematischer Weise Kinderrechte verletzt. Seit 2013 hat die Juristin Renate Winter als erste Österreicherin einen Sitz in dem 18-köpfigen ExpertInnen-Gremium.
Das dritte Zusatzprotokoll wurde bis dato von 45 Staaten weltweit unterschrieben und von 14 Staaten ratifiziert (Albanien, Andorra, Belgien, Bolivien, Costa Rica, Deutschland, Gabun, Irland, Monaco, Montenegro, Portugal, Slowakei, Spanien, Thailand). Nun geht es darum, viele weitere Staaten von diesem Verfahren zu überzeugen, damit alle Kinder auf der Welt davon profitieren.
Über allem steht der Grundsatz aus Artikel 3 der KRK, dass das Wohl des Kindes „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden..., vorrangig zu berücksichtigen ist". In diesem Artikel ist das Grundprinzip der gesamten Konvention normiert - das Kind wird als Subjekt der Völkerrechtsordnung anerkannt. Mit Artikel 3 werden alle weiteren Artikel der Konvention konkretisiert. Als weitere Prinzipien gelten:
Die Kindernothilfe setzt sich insbesondere für Kinder und deren Rechte ein und orientiert ihr Handeln an der UN-Konvention für die Rechte des Kindes. Sie hat für ihre Arbeit im In- und Ausland einen sogenannten Kinderrechtsansatz entwickelt. Mit diesem Konzept hat die Kindernothilfe festgelegt, nach welchen Prinzipien und mit welchen programmatischen Mitteln sie und ihre Partner arbeiten, um Kinderrechte weltweit verwirklichen und wahren zu können.
Dazu gehört unter anderem: das schnelle Eingreifen bei akuten Kinderrechtsverletzungen, das Einwirken auf möglichst viele lokale Organisationen, Gemeinschaften und Gruppen, um eine kinderrechtsfreundliche Gesellschaftsstruktur zu schaffen, sowie die Beteiligung von Kindern an Planung, Durchführung und Evaluation von Projekten. Als Maßstab für die Bewertung der Umsetzung hat die Kindernothilfe Qualitätsstandards entwickelt.
Kinderrechtsansatz in der In- und Auslandsarbeit der Kindernothilfe
Als Mitglied beim unabhängigen Netzwerk Kinderrechte Österreich – National Coalition (NC) – setzt sich die Kindernothilfe Österreich als eine von 41 Kinderrechte-Organisationen und -Institutionen zur Förderung der Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention in Österreich ein. Die Rechte aller Kinder und Jugendlichen ohne jede Diskriminierung stehen hier im Mittelpunkt. Details unter www.kinderhabenrechte.at