Kindernothilfe Österreich. Kindern Zukunft schenken.

Mein Testament schenkt Kindern in Not Zukunft - damit von mir was bleibt

Was bleibt, wenn ich gehe? Welche Spuren hinterlasse ich? Wie werde ich in Erinnerung behalten? Diese Fragen bewegen viele Menschen irgendwann in ihrem Leben. Mit meinem Testament kann ich Gutes tun. Meine Testamentsspende bewirkt, dass z.B. Kinder lesen und schreiben lernen können und damit eine Chance auf eine bessere Zukunft haben. 
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Ihr letzter Wille kann ein neuer Anfang für Kinder in Not sein

Es ist möglich, gemeinnützige Organisationen wie die Kindernothilfe, im Testament zu berücksichtigen und mein Herzensprojekt fortzuführen. Wenn Sie die Kindernothilfe in Ihrem Testament bedenken möchten, bieten wir Ihnen jetzt einen Online-Testamentsrechner, damit Sie sich in Ruhe, anonym, kostenfrei und ortsunabhängig Klarheit verschaffen können.

Was Sie mit nur einem Satz für Kinder in Not bewirken können, sehen Sie im Kurzvideo:

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Setzen Sie ein Zeichen für die Kinder dieser Welt. Jeder Nachlass – ob groß oder klein – schenkt Hoffnung und Zuversicht.

Kinder in Not bedenken

Manchmal reicht ein einfacher Satz, um einen Teil seines Nachlasses für eine gute Sache einzusetzen. Lesen Sie hier, warum es sich lohnt, ein Testament zu machen und wie Sie die Kindernothilfe Österreich berücksichtigen können.
Manchmal reicht ein einfacher Satz, um einen Teil seines Nachlasses für eine gute Sache einzusetzen. Lesen Sie hier, warum es sich lohnt, ein Testament zu machen und wie Sie die Kindernothilfe Österreich berücksichtigen können.
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Informationen zu Erbrecht und Testament

Das Aufsetzen eines Testaments ist mit vielen Fragen verbunden. Jede einzelne kann einen entscheidenden Unterschied machen. Hier finden Sie wichtige Informationen.
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Sie haben noch Fragen?

Warum es sinnvoll ist, ein Testament zu machen? Wer ist in der Erbfolge erbberechtigt? Wer nicht? 
Notar Mag. Arno Sauberer beantwortet einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Erbrechte und Testament.
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Notar Mag. Arno Sauberer beantwortet einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Erbrechte und Testament.
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Ein äthiopisches Mädchen beugt sich über ein Waschbecken und trinkt sauberes Wasser. (Quelle: Jakob Studnar)

Kinder in Not bedenken: Oft ist es nur ein Satz

Für Kinder, die Not leiden, hungern, die nicht zur Schule gehen, sondern hart arbeiten müssen, weil ihre Familien arm sind, kann Ihr letzter Wille ein neuer Anfang sein. Denn mit einem Vermächtnis können Sie das Leben dieser Mädchen und Buben verändern und ihnen eine glücklichere Zukunft schenken.

Wie oft nur ein Satz viel bewirken werden kann, erklären wir Ihnen im Video:
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Ein Testament ist wichtig, für Nachkommen alles gut geregelt zu hinterlassen. Es gibt auch die Möglichkeit, gemeinnützigen Organisationen wie der Kindernothilfe ein Legat zu hinterlassen, um auch nach seinem Tode etwas zu bewirken. Mit einem Satz im Testament wird eine Verbesserung des Lebens für Kinder ermöglicht.

Wenn Sie die Kindernothilfe in Ihrem Testament bedenken möchten, bieten wir Ihnen jetzt einen Online-Testamentsrechner, damit Sie sich in Ruhe, anonym, kostenfrei und ortsunabhängig Klarheit verschaffen können.

Eine letztwillige Verfügung zugunsten einer gemeinnützigen Organisation ist ein großer Vertrauensbeweis. Wir sind sehr dankbar dafür, dass sich immer mehr Menschen dazu entschließen, die Kindernothilfe in ihrem Testament zu berücksichtigen. Sie leisten damit eine wertvolle Unterstützung unserer Projekte. Und oft ist es einfacher als gedacht. Manchmal reicht ein Satz, um einen Teil seines Nachlasses für eine gute Sache einzusetzen.

Im Video erzählt Karin Best, warum sie sich für ein Erbe für Kinder in Not entschieden hat:
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Viele Gestaltungsmöglichkeiten

Sie können selbst entscheiden, ob Sie mit Ihrem Nachlass einen bestimmten Bereich fördern oder unsere Arbeit allgemein unterstützen möchten. Hier finden Sie verschiedene Anregungen, warum es sich lohnt, ein Testament zu machen und wie Sie die Kindernothilfe Österreich berücksichtigen können. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich im Vorfeld darüber zu unterhalten. Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.
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Testament

Es gibt viele unterschiedliche Gründe und Motive dafür, ein Testament zu errichten. Aber alle verbindet eine große Gemeinsamkeit: Menschen, die ein Testament aufsetzen, übernehmen damit Verantwortung – für sich, für ihre Angehörigen und Nächsten oder ein menschliches Miteinander in der Welt.

Pragmatische Gründe für ein Testament:

  • Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nicht alle Personen, die ich bedenken möchte oder nicht in der Weise, wie ich es gerecht finde.
  • Ich möchte Erbstreitigkeiten in der Familie vermeiden.
  • In meiner Lebenssituation findet sich kein geeigneter Erbe. Ich möchte aber nicht, dass mein Nachlass an den Staat fällt.
  • Es ist einfach ein gutes Gefühl, die Dinge geordnet zu hinterlassen.

Persönliche, individuelle Gründe für ein Testament:
Viele Menschen haben darüber hinaus den Wunsch, ihren Nachlass für einen bestimmten Zweck einzusetzen, der ihnen besonders am Herzen liegt. Auch das ist nur mit einem Testament möglich.

  • Zu Lebzeiten war ich auf mein Vermögen angewiesen. Nach meinem Tod soll es einem gemeinnützigen Zweck zugute kommen.
  • Neben meiner Familie möchte ich auch Freunde oder einen guten Zweck bedenken.
  • Meine Angehörigen sind gut versorgt. Mit meinem Nachlass oder einem Teil davon, möchte ich die Not anderer lindern.
  • Es ist mir wichtig, ein persönliches Zeichen zu setzen und über den Tod hinaus meine Ideale zu verwirklichen.
  • Ich habe es immer gut getroffen. Am Ende meines Lebens möchte ich der Gesellschaft etwas zurückgeben.
  • Ich bin einer Organisation schon sehr lange verbunden. Mein Engagement soll weiterleben.
  • Ohne ein Testament ist gesetzlich geregelt, was mit meinem Nachlass geschieht.

Erbschaft oder Vermächtnis

Sie können die Kindernothilfe Österreich als Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken.

Vermächtnis

  •  Bei einem Vermächtnis legen Sie in Ihrem Testament fest, dass ein bestimmter Betrag, ein Gegenstand oder auch eine Immobilie an die Kindernothilfe Österreich übergehen soll.
  • Der Vermächtnisnehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen. Die Kindernothilfe Österreich wird nach der Testamentseröffnung gerichtlich über das Vermächtnis in Kenntnis gesetzt. Manche Vermächtnisgeber bevorzugen es aber, die Organisation schon im Vorfeld darüber zu informieren.

Erbschaft

  •  Gemeinnützige Organisationen, wie die Kindernothilfe Österreich, können auch als Erben eingesetzt werden. Das kommt zum Beispiel für Menschen in Fragen, die keine Nachkommen oder geeigneten Erben in ihrem Lebensumfeld haben.
  • Der Erbe ist der Rechtsnachfolger des Erblassers. Sofern nicht anders geregelt, ist der Erbe dazu verpflichtet, den Haushalt aufzulösen, für eine standesgemäße Bestattung und ordentliche Grabpflege zu sorgen. Er wird nach der Testamentseröffnung gerichtlich über das Erbe in Kenntnis gesetzt. Auch hier bevorzugen es einige Erblasser, die Organisation schon im Vorfeld darüber zu informieren.
 

Lebensversicherung

Beim Abschluss einer Lebens- oder Pensionsversicherung sollte man einen Bezugsberechtigten einsetzen, dem das Auszahlungskapital zufällt, sollte man die Fälligkeit nicht erleben. Als Begünstigter kann auch die Kindernothilfe Österreich eingesetzt werden.

Da die Vertragsbedingungen je nach Versicherung unterschiedlich sind, erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Versicherung.
Folgende Angaben sind in der Regel erforderlich:

Kindernothilfe Österreich
Dorotheergasse 18
1010 Wien
ZVR: 946775229

Kontoverbindung:
Erste Bank
IBAN AT142011131002803031
 
Ein Vorschuljunge im Unterricht in Guatemala. (Quelle: Jakob Studnar)

Informationen zu Erbrecht und Testament

Sie fragen sich, wie Sie ein Testament richtig erstellen und die Projekte der Kindernothilfe Österreich durch ein Legat unterstützen können? 
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Wir möchten Ihnen die Gelegenheit bieten, sich umfassend zu informieren:

Die Online-Veranstaltungen für 2024 sind bereits in Planung. Wenn Sie informiert werden wollen, wann die nächsten Termine stattfinden, schreiben Sie uns bitte ein Email an: gutes-testament@kindernothilfe.at. Wir benachrichtigen Sie umgehend.

In der Zwischenzeit steht Ihnen unser Online-Testamentsrechner völlig anonym und kostenfrei zur Verfügung.

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Sie möchten sich in das Thema Erbrecht und Testament einlesen? Bestellen Sie unseren kostenfreien Ratgeber „Weiterleben in den Kindern dieser Welt“. Wir schicken Ihnen diesen gerne per Email oder per Post an Ihre Adresse zu.

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Sie haben eine Frage oder ein Anliegen?

Vivienne Schneider, Kindernothilfe Österreich

Vivienne Schneider ist gerne für Sie da:

Telefon: 01 / 513 93 30 - 15

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Unser Newsletter "Erbschaft und Testament"

In unserem Newsletter "Erbschaft und Testament" erhalten Sie regelmäßig einen Überblick über unsere Arbeit und wichtige Informationen zu Erbschaft und Testament per Email. Melden Sie sich jetzt für den Newsletter "Erbschaft und Testament" der Kindernothilfe an und bleiben Sie immer informiert.
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